Feuerwerk zur Hochzeit - was ist erlaubt?
Außerhalb von Silvester ist das Abbrennen von
Feuerwerken gesetzlich geregelt. Demnach dürfen Feuerwerke in
Jahreszeiten in denen die Winterzeit gilt, bis 22:00 Uhr durchgeführt
werden, in der Sommerzeit bis 22:30 Uhr und speziell in den Monaten Mai, Juni
und Juli bis 23:00 Uhr.
Wo muss ein Hochzeitsfeuerwerk
angemeldet werden und was kostet das?
Jedes Feuerwerk muss bei
der örtlichen Ordnungsbehörde mindestens 14 Tage bis 4 Wochen vor
Zündung angemeldet werden. Dafür muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt
werden. Buchen Sie eine Feuerwerksfirma, übernimmt diese das für Sie. Die
Kosten für eine behördliche Anmeldung sind bundesweit unterschiedliche geregelt
und können zwischen 20,- Euro und 150,- Euro betragen. Dazu kommen die
Kosten für das Feuerwerk selbst. Das kann von ca 1.500 bis durchaus 10.000
Euro für spezielle musiksyncrone Effekte betragen.
Wann soll das Feuerwerk bestellt
werden?
Prinzipiell gilt je früher desto besser. Speziell in der
eigentlichen Feuerwerkssaison April - Okt können sehr schnell die beliebten Tage
Freitag und Samstag ausgebucht sein.
Wann und wo soll das Feuerwerk gezündet
werden?
Das Feuerwerk zur Hochzeitsfeier sollte zeitlich so gelegt
werden, dass die Aufmerksamkeit aller Gäste erzielt werden kann. Das kann nach
dem offiziellen Essen und vor dem ungezwungenem Tanzabend sein, beginnend
so zwischen 21:30 und 22:50 Uhr (gesetzliche Zeiten beachten). Das
Hochzeitsfeuerwerk wird mit einem oder mehreren Böllerschüssen angekündigt,
so dass sich die Hochzeitsgesellschaft draußen in Blickrichtung zum Feuerwerk
positionieren kann. Die Details und Abschußpositionen richten sich nach den
geographischen Lage und werden mit dem Feuerwerkunternehmen vorher
abgesprochen.
Genehmigungsfreie pyrotechnische Effekte
Brennendes
Herz
Überraschen Sie das
Brautpaar mit einem brennenden Herz, oder brennende Ringe, oder ein Herz das
sich in Ringe verwandelt. Für diese eine Minute brennenden Lichterbilder
benötigen Sie keine behördliche Genehmigung.